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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1985 - 6 A 127/83   

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https://dejure.org/1985,19233
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1985 - 6 A 127/83 (https://dejure.org/1985,19233)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.1985 - 6 A 127/83 (https://dejure.org/1985,19233)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 1985 - 6 A 127/83 (https://dejure.org/1985,19233)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Dem entsprechend ist es Sache des Antragstellers auch im Genehmigungsverfahren, die für die immissionsschutzrechtliche Prüfung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen; auch die Ergänzung eines bereits vorgelegten Gutachtens kann verlangt werden, wenn es wegen einer Veränderung der Verhältnisse nicht (mehr) hinreichend aussagekräftig ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 05.02.2001 - 7 A 410/01 -, BauR 2001, 1088, RdNr. 3 in juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 [187]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz

    Dem entsprechend ist es Sache des Antragstellers auch im Genehmigungsverfahren, die für die immissionsschutzrechtliche Prüfung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen; auch die Ergänzung eines bereits vorgelegten Gutachtens kann verlangt werden, wenn es wegen einer Veränderung der Verhältnisse nicht (mehr) hinreichend aussagekräftig ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 05.02.2001 - 7 A 410/01 -, BauR 2001, 1088, RdNr. 3 in juris; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.02.1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 [187]).
  • VG Halle, 10.03.2022 - 4 A 39/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer Immissionsschutzrechtlichen

    Dem entsprechend ist es Sache des Antragstellers auch im Genehmigungsverfahren, die für die immissionsschutzrechtliche Prüfung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens erforderlichen Gutachten beizubringen; auch die Ergänzung eines bereits vorgelegten Gutachtens kann verlangt werden, wenn es wegen einer Veränderung der Verhältnisse nicht (mehr) hinreichend aussagekräftig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. Februar 2001 - 7 A 410/01 -, juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Februar 1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 [187]).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.1997 - 1 L 2051/96

    Nachbarklage gegen Lagerplatz für Abfallcontainer;; Baugenehmigung,

    Es handelt sich mithin um einen Teil der Bauvorlagen, nämlich eine weitere Unterlage im Sinne des § 1 Abs. 5 BauVorlVO (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 11.2.1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 = BRS 44 Nr. 148 - Lärmschutzgutachten für Tischlereiwerkstatt).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1997 - 1 L 7060/95

    Kosten für ein Sachverständigengutachten; Bauherr; Kosten; Nachbarwiderspruch;

    Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil vom 11.2.1985 (6 A 127/83 - UPR 1986, 186 = BRS 44 Nr. 148) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1992 - 12 L 219/90

    Erstattungsfähigkeit d. Kosten im isolierten Verfahren;; Abhilfebescheid;

    Damit sind (Gutachter-)Kosten, die sachlich mit dem Ausgangsverfahren im Zusammenhang stehen, weil der Bürger zur Beibringung des Gutachtens schon im Ausgangsverfahren verpflichtet gewesen ist, keine zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen - und damit erstattungsfähigen - Kosten im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG (so auch: OVG Lüneburg, Urt. v. 11. Februar 1985 - 6 A 127/83 -, UPR 1986, 186 f.; a.A. OVG Bremen, Beschl. v. 15. September 1986 - 1 B 24, 25/86 -, NJW 1986, 1843, aber nur für den hier nicht vorliegenden Fall eines Widerspruchsverfahrens, an das sich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren angeschlossen hat).
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